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Liebe Eltern,
ab dem 12. April ist die Testpflicht für Schüler*innen, derzeit in der Notbetreuung, in NRW gestartet.
„Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerin-nen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teil-nehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterli-cher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versi-chern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.“ Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief.
Liebe Eltern,
das Schulministerium mitgeteilt, dass die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in NRW vom 12.04.2021 bis zum 19.04.2021 für eine weitere Woche im Lernen auf Distanz beschult werden.
Das bedeutet, dass Ihre Kinder von den Lehrkräften wie in der letzten Phase des Distanzlernens mit Aufgaben versorgt werden. Dabei ist eine Notbetreuung sichergestellt. Den Notbetreuungsantrag finden Sie in der Anlage.
OGS- und ÜMI-Kinder können das Angebot im Umfang der gebuchten OGS- und ÜMI-Zeiten in Anspruch nehmen. Alle anderen Kinder können zu den üblichen Unterrichtszeiten angemeldet werden. Die Kinder können Ihre Aufgaben aus dem Distanzlernen unter Aufsicht erledigen. Bitte geben Sie Ihrem Kind alle Arbeitsmaterialien mit in die Notbetreuung, wenn Sie von dem Angebot Gebrauch machen.
Ich möchte Sie dringend bitten, den Antrag für die gesamte Woche noch einmal neu auszufüllen und schnellstmöglich per Mail an uns zurückzuschicken, damit wir über das Wochenende hinweg neu planen können. Auch wenn Ihr Kind bereits im Wechselmodell in der Notbetreuung angemeldet war, ist aufgrund der besseren Übersicht ein neuer Antrag erforderlich. Hier finden Sie den Antrag.
Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es dann eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen geben. Informationen zum Thema Corona-Schnelltest (Selbsttests) erhalten Sie im Laufe der nächsten Woche.
Einen guten Start uns allen nach den Osterferien.
Liebe Eltern, bitte beachten Sie die Informationen zu den beweglichen Ferientagen:
Der Rosenmontag (15.02.2021) bleibt als beweglicher Ferientag erhalten. Für die OGS- und ÜMI-Kinder wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bedarfsabfrage und Organisation wird von der OGS-Leitung übernommen.
Der für den 16.02.2021 festgelegte bewegliche Ferientag wird aufgehoben und auf den Freitag vor Pfingsten (21.05.2021) verlegt.
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Liebe Eltern, da es in den letzten Tagen vermehrt zu Nachfragen gekommen ist, möchten wir Ihnen folgende Empfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Ihrem Kind geben:

Bitte beachten Sie, dass Frau Laura Feldmann als Vertretung für Frau Katharina Häger donnerstags in der Zeit von 8.15 Uhr bis 10.15 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung, ab 27.08. zur Beratung zur Verfügung steht. Sie ist Diplom-Pädagogin und Traumapädagogin bzw. traumazentrierte Fachberaterin. Bitte melden Sie sich telefonisch bei unserer Sekretärin Frau Bingel für einen Beratungstermin an.